Das Gesetz für Balkonkraftwerke (Solarpaket I) erleichtert seit Mai 2024 die Nutzung. Die Einspeiseleistung wurde auf 800 Watt erhöht (Wechselrichterleistung), die Modulleistung darf bis zu 2000 Watt betragen, und Vermieter dürfen die Installation nur noch bei unzumutbaren Gründen verweigern. Zudem sind die Anmeldung vereinfacht (nur noch im Marktstammdatenregister) und der Nullsteuersatz für den Kauf gilt weiterhin, was die Anschaffung günstiger macht. Der Schuko-Stecker bleibt erlaubt, trotz europäischer Diskussionen über neue Normen.
Wichtige Änderungen und Regelungen (Stand 2024/2025)
Einspeiseleistung: 800 Watt (statt 600 Watt) sind erlaubt.
Modulleistung: Bis zu 2000 Watt (2 kWp) sind möglich, der Wechselrichter drosselt die Einspeisung auf 800 W.
Mietrecht: Vermieter dürfen die Zustimmung zur Installation nicht mehr ohne triftigen Grund verweigern.
Anmeldung: Nur noch eine vereinfachte Meldung im Marktstammdatenregister (MaStR) ist nötig.
Stecker: Der herkömmliche Schuko-Stecker (Haushaltsstecker) ist weiterhin zulässig und erlaubt.
Mehrwertsteuer: Für Balkonkraftwerke gilt weiterhin der Nullsteuersatz (0%).
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